Rechtsprechung
BGH, 16.07.1980 - 2 StR 135/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen an eine Wahrunterstellung - Erledigung eines Beweisantrags durch Wahrunterstellung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Wahrunterstellung im Strafprozeß
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1980, 986
- NStZ 1981, 33 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.11.1958 - 4 StR 368/58
Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 135/80
Der Beweisantrag ist auch im Rahmen der Wahrunterstellung auszulegen, wobei nicht der Wortlaut, sondern der Sinn entscheidend ist (BGH NJW 1959, 396); durch Wahrunterstellung wird also ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (RG JW 1929, 114; BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 683/78).Für eine freie Beweiswürdigung (§ 261 StPO) war insoweit kein Raum, da die Beweisbehauptung nicht in ihrem vollen Umfang so behandelt worden ist, als wäre sie wahr (§ 244 Abs. 3 StPO; vgl. BGH NJW 1959, 396).
- BGH, 13.12.1967 - 2 StR 619/67
Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 135/80
Eine Wahrunterstellung muß die behauptete Tatsache in ihrem vollen Inhalt ohne jede Einengung und Verschiebung oder sonstige Änderung erfassen (BGH NJW 1968, 1293; BGH, Urteil vom 18. November 1975 - 1 StR 588/75); das Gericht darf insbesondere nicht von irgendwelchen im Beweisbegehren nicht erwähnten Möglichkeiten ausgehen, durch die das Beweisvorbringen seiner Bedeutung entkleidet wird (BGH, Urteil vom 5. Juni 1964 - 2 StR 159/64). - BGH, 18.11.1975 - 1 StR 588/75
Strafbarkeit wegen Untreue - Anforderungen an die Rügen der Verletzung des …
Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 135/80
Eine Wahrunterstellung muß die behauptete Tatsache in ihrem vollen Inhalt ohne jede Einengung und Verschiebung oder sonstige Änderung erfassen (BGH NJW 1968, 1293; BGH, Urteil vom 18. November 1975 - 1 StR 588/75); das Gericht darf insbesondere nicht von irgendwelchen im Beweisbegehren nicht erwähnten Möglichkeiten ausgehen, durch die das Beweisvorbringen seiner Bedeutung entkleidet wird (BGH, Urteil vom 5. Juni 1964 - 2 StR 159/64). - BGH, 05.06.1964 - 2 StR 159/64
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 135/80
Eine Wahrunterstellung muß die behauptete Tatsache in ihrem vollen Inhalt ohne jede Einengung und Verschiebung oder sonstige Änderung erfassen (BGH NJW 1968, 1293; BGH, Urteil vom 18. November 1975 - 1 StR 588/75); das Gericht darf insbesondere nicht von irgendwelchen im Beweisbegehren nicht erwähnten Möglichkeiten ausgehen, durch die das Beweisvorbringen seiner Bedeutung entkleidet wird (BGH, Urteil vom 5. Juni 1964 - 2 StR 159/64). - BGH, 21.03.1979 - 2 StR 683/78
Anforderungen an die als wahr unterstellten Tatsachen - Ablehnung eines …
Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 135/80
Der Beweisantrag ist auch im Rahmen der Wahrunterstellung auszulegen, wobei nicht der Wortlaut, sondern der Sinn entscheidend ist (BGH NJW 1959, 396); durch Wahrunterstellung wird also ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (RG JW 1929, 114; BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 683/78).
- BGH, 06.07.1988 - 2 StR 315/88
Revision wegen Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags durch Wahrunterstellung - …
Ob hierin bereits eine unzulässige Einschränkung oder Veränderung der Beweisbehauptung liegt (…vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 4; BGH, Urteil vom 16. Juli 1980 - 2 StR 135/80; BGH, Beschluß vom 24. März 1982 - 2 StR 132/82; Urteil vom 11. Juli 1984 - 2 StR 320/84; Beschluß vom 14. Juni 1985 - 2 StR 274/85), kann dahinstehen. - BGH, 26.01.1982 - 1 StR 802/81
Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung - …
Zwar ist der Tatrichter grundsätzlich nicht gehalten, aus einer als wahr unterstellten Beweistatsache die vom Beweisführer angestrebten Folgerungen zu ziehen; er ist auch in der Würdigung der durch Wahrunterstellung in das Verfahren eingeführten Tatsachen frei (BGH, Urteil vom 16. Juli 1980 - 2 StR 135/80 - mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 986, 987) [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]. - BGH, 23.09.1983 - 2 StR 151/83
Strafprozeßrecht: Verlesen einer Urkunde, Urteilsabsetzungsfrist, …
Eine Wahrunterstellung erledigt einen Beweisantrag nur dann, wenn sie dem vollen Sinn des Beweisantrags gerecht wird (RG JW 1929, 114; BGH NJW 1959, 396; BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 683/78; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1980 - 4 StR 692/79; BGH, Urteil vom 16. Juli 1980 - 2 StR 135/80 mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 996, 997 [BVerfG 15.04.1980 - 2 BvR 842/77]; BGH, Urteil vom 26. Januar 1982 - 1 StR 802/81).
- BGH, 26.08.1982 - 4 StR 357/82
Berücksichtigung gesetzlicher Milderungsgründe auf Grund ungewöhnlicher Umstände …
Durch Wahrunterstellung wird ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (BGH NJW 1959, 396; NJW 1968, 1293; BGH 2 StR 135/80 bei Holtz MDR 1980, 986 f [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]). - BGH, 31.07.1980 - 2 StR 345/80
Widerspruch zwischen Urteilserwägungen und der als wahr unterstellten Tatsachen - …
Durch Wahrunterstellung wird ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (vgl. zuletzt BGH Urt. v. 16. Juli 1980 - 2 StR 135/80 - mit Nachw.). - BGH, 04.07.1985 - 4 StR 324/85
Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags auf Zeugenvernehmung - Erledigung eines …
Der Beweisantrag ist im Rahmen der Wahrunterstellung auszulegen, wobei nicht der Wortlaut, sondern der Sinn entscheidet; durch Wahrunterstellung wird also ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH StV 1984, 363; 1982, 356; NStZ 1981, 33). - BGH, 09.06.1982 - 3 StR 112/82
Erfordernis der Bescheidung von auf bloße Vermutungen gestüzten …
Auf bloße - wenn auch in bestimmte Behauptungen gekleidete - Vermutungen gestützte Anträge sind jedoch Beweisermittlungsanträge [vgl. dazu BGH, Urt. v. 31. Juli 1980 - 2 StR 343/80 = bei Holtz MDR 1980, 986 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; Beschl. vom 12. Februar 1981 - 3 StR 333/80 (S) - und vom 18. Februar 1981 - 3 StR 269/80], die nicht nach § 244 Abs. 3 bis 6 StPO zu bescheiden sind. - BGH, 24.03.1982 - 2 StR 132/82
Umfang der Wahrunterstellung bei Ablehnung eines Beweisantrages durch ein Gericht …
Der Beweisantrag ist auch im Rahmen der Wahrunterstellung auszulegen, wobei nicht der Wortlaut, sondern der Sinn entscheidet; durch Wahrunterstellung wird also ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (BGH, Urteil vom 16. Juli 1980 - 2 StR 135/80 - mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 986, 987). - BGH, 07.02.1984 - 5 StR 922/83
Tötung einer Person durch einen Schuss mit einer Schussentfernung von weniger als …
Eine Wahrunterstellung muß die behauptete Tatsache in ihrem vollen Inhalt ohne Einengung erfassen (BGH bei Holtz MDR 1980, 986 f [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).
Rechtsprechung
BGH, 27.08.1980 - 3 StR 311/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsirrige Anwendung beider Tatbestandsalternativen
- rechtsportal.de
StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2
Konkurrenzverhältnis zwischen § 250 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1980, 986
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93
Straftat - Mehrere Alternativen - Schwerer Raub - Tateinheit
Das ist in Rechtsprechung und Rechtslehre unbestritten (vgl. BGH, Beschluß vom 27. August 1980 - 3 StR 311/80, bei Holtz MDR 1980, 986 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78];… BGHR StGB § 250 Abs. 1 Konkurrenzen 1;… Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 250 Rdn. 10). - BGH, 10.04.1992 - 1 StR 172/92
Verabredung der Beteiligung an einer schweren räuberischen Erpressung - …
Jedoch hat der Senat in der Liste der angewendeten Vorschriften, soweit es sich um die Fälle II 1 und 15 der Urteilsgründe handelt, § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB gestrichen: Während die Strafkammer zu Recht annimmt, in jedem dieser Fälle sei eine Schußwaffe im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB mitgeführt worden, hat sie verkannt, daß der Einsatz derselben Waffe zur Bedrohung des Tatopfers nicht zusätzlich die in § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB aufgeführte Tatbestandsalternative erfüllt (vgl. BGH, Beschl. vom 27. August 1980 - 3 StR 311/80 - bei Holtz MDR 1980, 986 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78] …sowie Urt. vom 28. Februar 1984 - 1 StR 795/83).